Novellierung der 1. BImSchV
Konsequenzen für Kaminöfen                artos naturstein techdaten1 kl


Mit der Einführung der Rahmenrichtlinie 1996/62/EG wird die Luftqualität innerhalb der Europäischen
Union beurteilt und kontrolliert.
Neben diversen Parametern wie CO, NOx, Kohlenwasserstoffe etc. werden auch Feinstaub-Partikel
(PM 10) in den Richtlinien berücksichtigt.
Für Feinstaubpartikel gilt ab dem 01.Januar 2005 in den Städten ein neuer 24-Std.-Grenzwert von
50µg/m3 , dessen Überschreitung nur an 35 Tagen im Jahr zulässig ist.
Wesentliche Partikelemissionsquellen sind u.a. Verbrennungsprozesse in den häuslichen Heizungs-
anlagen, die auch unsere Kaminöfen einschliessen.

Aufgrund dieser Situation, wird der Regelungsinhalt der 1. BImSchV ( Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ) zur Zeit neu aufgestellt.
Mit der Inkrafttretung der neuen Verordnung ist in 2009 zu rechnen..
Der aktuelle Arbeitsentwurf der Novellierung 1. BImSchV sieht folgende Grenzwerte vor, die bei der jeweiligen Typprüfung der Geräte nachgewiesen werden müssen:
STUFE 1 Errichtung nach Inkrafttreten der Verordnung  STUFE 2 Errichtung ab 2015  Errichtung nach Inkrafttreten der Verordnung 
Feuerstätte  Technische Regeln  CO* ( g/m3 )  Staub* ( g/m3 )  CO* ( g/m3 )  Staub* ( g/m3 )  Mindestwirkungs grad % 
Kaminöfen für feste Brennstoffe  EN 13240  2,0  0,10  1,25  0,04  73 

* Bezugssauerstoff im Abgas 13%
JUSTUS-Kaminöfen werden bereits seit Jahren nach den strengen Anforderungen der DINplus konstruiert und geprüft, und zeichnen sich daher jetzt schon durch einen relativ hohen Standard der Verbrennungstechnik aus.
Alle JUSTUS-Kaminöfen erfüllen daher mindestens die STUFE 1 der neuen
Verordnung.
Ob jetzt, oder nach Inkraftretung der Verordnung installiert, können JUSTUS-
Kaminöfen zeitlich unbegrenzt betrieben werden.

Kaminöfen die nach Inkrafttretung der STUFE 2 (voraussichtlich ab 2015) vertrieben bzw. installiert werden, müssen den dann gültigen Werten entsprechen!
Für Altanlagen, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, werden je nach Baujahr voraussichtlich Übergangsfristen bis 2024 eingeräumt.
Gladenbach

 
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